Nachteilsausgleich

Menschen mit einer Leistungsbeeinträchtigung können in der beruflichen Grundbildung, in der Berufsmaturitätsausbildung und in den Qualifikationsverfahren Benachteiligungen erfahren, wenn Ihren besonderen Bedürfnissen nicht Rechnung getragen wird.
Lernende mit einer Beeinträchtigung (Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS etc.) können zu Beginn der Ausbildung ein Gesuch um Nachteilsausgleich, siehe Downloads, stellen.

Unter dem Begriff "Nachteilsausgleich für Menschen mit Leistungsbeeinträchtigung" werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, die gegebenen Nachteile auszugleichen, Diskriminierungen zu verhindern und individuelle Anpassungen zu gewähren. Dabei müssen die kognitiven und fachlichen Kompetenzen den in den Verordnungen formulierten Anforderungen entsprechen.

Die Gewährung des Nachteilsausgleichs setzt ein Gutachten einer Fachperson* voraus. Dieses Gutachten bezieht sich auf die aktuelle Situation Stufe Sek II. Es bleibt für die Dauer der Ausbildung gültig.
 

Vor Lehrbeginn werden die Lernenden und ihre Eltern schriftlich über die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs bei Leistungsbeeinträchtigung oder Lernstörungen sowie die Zuständigkeiten und das Vorgehen informiert.

*Gutachten können Personen mit eidgenössisch anerkanntem Fachtitel aus den Disziplinen Neuropsychologie, Neuropsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Psychotherapie sowie der Regionale ärztliche Dienst der IV erstellen.

DOWNLOADS

Gesuch Nachteilsausgleich IDM: Erfassung Lernende mit Leistungsbeeinträchtigung
Merkblatt Nachteilsausgleich

WEITERE INFORMATIONEN

Berufsbildungszentrum IDM, Johannes von Niederhäusern, johannes.vonniederhäusern@idm.ch
Website der Bildungs- und Kulturdirektion "Nachteilsausgleich"

 

«call» - Fachstelle für Beratung und Nachteilsausgleich
Berufsbildungszentrum IDM Thun
Mönchstrasse 30B
3600 Thun
call@idm.ch