Das Qualifikationsverfahren ABU umfasst drei (EFZ) bzw. zwei (EBA) Teilbereiche:

  1. Erfahrungsnote
    Die Zeugnisnoten der beiden Lernbereiche «Gesellschaft» sowie «Sprache & Kommunikation» werden von Lehrbeginn an als Erfahrungsnoten mitgezählt. Somit trägt jede einzelne Note zur Abschlussnote bei.
     
  2. VA (Vertiefungsarbeit)
    Im zweitletzten Semester stellen die Lernenden ihre Fähigkeiten und Kompetenzen in einer Vertiefungsarbeit (VA) während eines Prüfungssemesters unter Beweis. Die VA wird in der Regel als Team- oder Gruppenarbeit durchgeführt.
     
  3. SPA (Schlussprüfung Allgemeinbildung, nur EFZ)
    Im letzten Semester (Kalenderwoche 24) werden die behandelten Themengebiete («Gesellschaft») sowie die sprachlichen Kompetenzen («Sprache & Kommunikation») in der schriftlichen Schlussprüfung (SPA) geprüft.

In der zweijährigen Grundbildung (EBA, Eidgenössisches Berufsattest) setzt sich die Abschlussnote ABU ausschliesslich aus der Erfahrungsnote sowie aus der Vertiefungsarbeit zusammen, die SPA entfällt.

Die Noten der zwei bzw. drei Teilbereiche sind gleichwertig und ergeben im Schnitt die QV ABU-Abschlussnote. Je nach Beruf bzw. Bildungsverordnung zählt die ABU-Abschlussnote 20 bis 25 Prozent des gesamten Qualifikationsverfahrens.