Absenzen

Ihr Unterrichtsbesuch ist die Grundlage für Ihren Ausbildungserfolg. Im Bildungsgesetz (Art. 51, 52 und 54) ist dies sogar als Ihre Pflicht verankert. Fernbleiben, wiederholtes nicht begründetes Zuspätkommen oder vorzeitiges Verlassen gelten als Absenz.

 

Vorlehre, Grundbildung und Berufsmaturität (nur BM1)

Bei nicht voraussehbaren Absenzen wie z. B. Krankheit, Unfall melden Sie sich bitte via EventoWeb vorgängig bei den betroffenen Lehrpersonen ab. Danach reichen Sie bitte innert 14 Tage nach Wiederaufnahme des Unterrichts eine schriftliche Entschuldigung inkl. Unterschriften der gesetzlichen Vertretung sowie Ausbildungsverantwortlichen bei den betroffenen Lehrpersonen ein.

Bei voraussehbaren Absenzen wie z. B. privaten Anlässen, religiösen Gründe, Jugendurlaub, Sportferien, Weiterbildungen im Ausbildungsbetrieb usw. reichen Sie bitte 14 Tage vor der geplanten Absenz ein Gesuch inkl. Unterschriften der gesetzlichen Vertretung sowie Ausbildungsverantwortlichen bei Ihrer Abteilungsleitung ein.

 

Berufsvorbereitendes Schuljahr (BVS)

Bei nicht voraussehbaren Absenzen wie z. B. Krankheit, Unfall melden Sie sich bitte via Klassenlehrperson vorgängig ab. Danach reichen Sie bitte innert 14 Tage nach Wiederaufnahme des Unterrichts eine schriftliche Entschuldigung inkl. Unterschriften der gesetzlichen Vertretung bei der Klassenlehrperson ein.

Bei voraussehbaren Absenzen wie z. B. privaten Anlässen, religiösen Gründe, Jugendurlaub, Sportferien usw. stellen Sie bitte 14 Tage vor der geplanten Absenz ein Gesuch inkl. Unterschriften der gesetzlichen Vertretung an Ihrer Abteilungsleitung.

Schnupperlehren und Praktika können mit einem schriftlichen Gesuch sieben Tage vor der geplanten Absenz bei der Klassenlehrperson beantragt werden. Dauert die Schnupperlehre länger als fünf Tage ist das Gesuch der Abteilungsleitung einzureichen.

Während des Schuljahrs können zwei freie Halbtage oder einen freien Tag (unbegründet) bei der Klassenlehrperson mit einem schriftlichen Gesuch inkl. Unterschriften der gesetzlichen Vertretung beantragt werden.